Nummernschild bei Überführung aus NL

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
Bernhard-Berlin
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Nummernschild bei Überführung aus NL

Beitrag von Bernhard-Berlin »

Hallo,

ist es beim Kauf eines gebrauchten Falters in NL möglich/erlaubt, diesen noch mit dem NL-Kennzeichen nach D zu überführen oder gibt es dann ggf. Probleme mit Polizei oder sonstwem?

Danke
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Rollo
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Re: Nummernschild bei Überführung aus NL

Beitrag von Rollo »

Moin,

wenn der alte Besitzer den Anhänger zu Dir bringt ist das möglich ,sonst nicht.
2132 Tschüß Rollo




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Eckat
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Re: Nummernschild bei Überführung aus NL

Beitrag von Eckat »

Hallo
Da ich vor kurzer zeit auch einen falter aus holland geholt habe habe ich mir bei meinen versicherungs vertreter mir ein kurzkenzeichen besorget
das kost normaler weise 100€ aber wenn du ihn dann versicherst kost das meist nichts
grüsse aus bayern Roy
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stefantom
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Re: Nummernschild bei Überführung aus NL

Beitrag von stefantom »

bedenkt bei kurtzkenzeichen das die meines wissens nur in d erlaubt sind
4 Packen weniger 3 Packen = einpacken

Ihr lacht über mich weil ich anders bin. Ich lache über euch, denn ihr seid alle gleich!

Jeder hat Schwächen, meine ist die Rechtschreibung
Tombaz
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Re: Nummernschild bei Überführung aus NL

Beitrag von Tombaz »

üblicherweise ist es möglich das dir der Verkäufer den Wagen bis zur Grenze stellt...dann Kurzzeitkennzeichen drauf und fertig. Das ist meines Wissens nach der einzige legale Weg, bzw. kann man in NL auch ein "Export"kennzeichen kaufen, zumindest bieten das manche Händler an....
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Re: Nummernschild bei Überführung aus NL

Beitrag von Alawir »

Kurzzeitkennzeichen sind von Holländischer Seite erlaubt...nur wenn was passiert hast du keinerlei Versicherungsschutz in Holland.So wurde mir das gesagt von meiner Zulassungdstelle.
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Re: Nummernschild bei Überführung aus NL

Beitrag von Nachtfalter »

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Gruss BaG
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Re: Nummernschild bei Überführung aus NL

Beitrag von Rollo »

Moin,
ich habe das immer so gehandhabt, das ich mit einem Trailer los bin,geht meines Erachtens schneller und ist in den meisten Fällen auch billiger. Aber vor allem man ist auf der sicheren Seite, das das Gespann auch den Vorschriften entspricht, wer weiß was einem da erwartet. :zwinker:
2132 Tschüß Rollo




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Re: Nummernschild bei Überführung aus NL

Beitrag von Vendömchen »

Die Geschichte hatten wir hier schon mehrfach und die Montage deutscher Kurzzeitkennzeichen im Ausland war in 2011 immer noch verboten.
Stichwort: verbotene Fernzulassung.
Die Einfahrt ins Nachbarland wurde bisher schon toleriert.
Ob man erwischt wird oder an einen toleranten Polizisten gerät ist wohl eine andere Frage.
Rechtlich wasserdicht würde es mit einem niederländischen Ausfuhrkennzeichen funktionieren, aber bekomm das mal für einen Hänger unter 750kg, der noch nie zugelassen war.... :winkend:
Diskutiert wird eine europaweit anerkannte Kurzzulassung allerdings seit Jahren. Ob es in 2012 mittlerweile ein Ergebnis gibt, weiß ich nicht.
Zusammenfassend ist hier im Forum bisher noch niemand im Nachbarland bestraft worden, weder mit deutschen Kurzzeitkennzeichen, noch mit selbstgemalten Pappschildern. Theorie und Praxis halt, und nur die rechtliche Seite. Über die versicherungstechnische Seite im Schadensfall gibt es hier je nach Versicherungsgesellschaft auch noch unterschiedliche Auskünfte.


Frühlingsgrüße :sun3:
Thorsten
Zuletzt geändert von Vendömchen am 25.03.2012 14:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nummernschild bei Überführung aus NL

Beitrag von Niels$ »

Vendömchen hat geschrieben:Die Geschichte hatten wir hier schon mehrfach und die Montage deutscher Kurzzeitkennzeichen im Ausland war in 2011 immer noch verboten.
Stichwort: verbotene Fernzulassung.
Mhh, ich lese da was Anderes:
Einfach mal "Kurzzeitkennzeichen im Ausland" aufklappen. EU-weit gibt es also keine Probleme! Diese Aussage habe ich schon an mehreren vertrauenswürdigen Quellen im Netz gesehen und habe daher keinen Grund daran zu zweifeln. Die Versicherungsfrage ist mit der entsprechenden Versicherung zu klären, jedoch muss diese IMHO im 'Geltungsbereich' des Kennzeichens auch decken.
Wie hier aber auch schon an anderer Stelle diskutiert wurde, stellen die Straßenverkehrsämter Kurzeitkennzeichen nur noch an ein Fahrzeug gebunden aus. Das bedeutet, dass mann sich nicht einfach ein Kennzeichen holen kann, 5 Falter in NL anschauen kann und den Einkauf dann mitnehmen kann. Es soll aber auch Zulassungsstellen geben, die das Feld mit der FIN offen lassen und dem Kunden mitteilen, dass er diese vor Fahrtantritt in die Unterlagen selber eintragen muss. Hier hilft sicher immer wieder ein freundlicher Umgang mit dem Gegenüber ungemein.
Niels
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
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Re: Nummernschild bei Überführung aus NL

Beitrag von Vendömchen »

Hallo Niels,

dem Ausrufezeichen hinter deiner Aussage entnehme ich, daß du das für dich persönlich schon entschieden hast.
Andere haben dazu aber noch Fragen, und für die sammeln wir wie immer mehrere Meinungen (und wenn möglich Wasserdichte Quellen).
Bis es ein europäisches Gesetz dazu gibt, muss wohl jeder selbst entscheiden (dürfen).
Die von dir zitierte Aussage ist aber leider veraltet bis falsch, denn Fahrten ins Ausland, oder hindurch, sind schon seit längerem mit Kurzzeitkennzeichen erlaubt. Anders der umgekehrte Weg und nur der ist ja hier umstritten. Da sagt das Gesetz eben,und übrigens auch dein Text, daß du die Dinger nicht im Ausland irgendwo dranpappen darfst.
In meinem Falle durfte ich das noch bei der Siegelung der Kennzeichen unterschreiben, die unbeholfene Praxis dürfte sich aber vermutlich mittlerweile verwachsen haben.

Um aber die ursprüngliche Frage von Berhard zu beantworten:
Kommt drauf an.
-Wenn der Falter eine eigene Zulassung (Nummernschild beginnt mit W, wie anhangWaagens lt. Wikipedia kein Scherz) hat, kannst du ihn ziehen, dann hätte er aber auch unter 750kg Papiere.
-Wenn er nicht zugelassen war(zu 99% wahrscheinlich) hat er nur eine Kennzeichenkopie des NL-Zugfahrzeuges dran, wie bei uns beim Fahrradheckträger, dann kannst du ihn nicht legal ziehen.

Allen eine schöne Woche :winkend:
wünscht
Thorsten
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Re: Nummernschild bei Überführung aus NL

Beitrag von Rollo »

Vendömchen hat geschrieben:

Um aber die ursprüngliche Frage von Berhard zu beantworten:
Kommt drauf an.
-Wenn der Falter eine eigene Zulassung (Nummernschild beginnt mit W, wie anhangWaagens lt. Wikipedia kein Scherz) hat, kannst du ihn ziehen, dann hätte er aber auch unter 750kg Papiere.

Thorsten
Moin,
wenn Du in Deutschland Deinen festen Wohnsitz hast, darfst Du nicht mit einem Fahrzeug,welches ein ausländisches Kennzeichen hat,in Deutschland fahren. Wirst Du von der Polizei,oder vom Zoll angehalten ,hast Du ein richtiges Problem am Hals.Steuerhinterziehung ist ein Straftatbestand und wird immer verfolgt.
2132 Tschüß Rollo




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Re: Nummernschild bei Überführung aus NL

Beitrag von Niels$ »

Offtopic:
Jo, was Rollo da schreibt ist echt heiß. Da gab es mal einen Beitrag über jemanden, der seinen schweizer Kumpel zu einem deutschen Flughafen begleitet hat und anschließend mit dessen Auto zu sich nach Hause gefahren ist, um es da unterzustellen. Der Typ hat gigantischen Streß dadurch gehabt, für die angeordneten Strafgelder hätte man das Auto über Jahre am Flughafen abstellen können.
Das gibt schon verrückte Regelungen!

Niels
Zuletzt geändert von Niels$ am 26.03.2012 14:31, insgesamt 1-mal geändert.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
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Re: Nummernschild bei Überführung aus NL

Beitrag von Vendömchen »

Ich krieg zwar jetzt die Kurve nicht von angemeldetem Hänger zu Steuerhinterziehung (bin aber auch leider noch am Arbeiten),
aber dann lassen wir diese 1%ige Wahrscheinlichkeit weg, daß der Hänger überhaupt eine eigene Zulassung hat.

Es ging aberauch hauptsächlich um die Fernzulassung, die Niels legalisieren wollte, ;) und diese ist eben auch ein Straftatbestand.
Davor wollte ich Bernhard bewahren.
Vielleicht hat er den Hänger aber auch schon längst zuhause.
Gut Nacht
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Re: Nummernschild bei Überführung aus NL

Beitrag von Niels$ »

Vendömchen hat geschrieben:Ich krieg zwar jetzt die Kurve nicht von angemeldetem Hänger zu Steuerhinterziehung (bin aber auch leider noch am Arbeiten),..
Sorry, für die lockere Unterhaltung, ich habe es OT gesetzt :mrgreen:
Vendömchen hat geschrieben:Es ging aberauch hauptsächlich um die Fernzulassung, die Niels legalisieren wollte, ;) und diese ist eben auch ein Straftatbestand.
Ich will nichts legalisieren aber auch nicht verbieten, aber davon kann ich aber am genannten Platz nichts lesen. Normalerweise holt man sich am Kaufort ein Ausfuhrkennzeichen, aber das ist gerade im Fall der niederländischen Anhänger ohne eigene Zulassung ja ein Problem.

Ich sage es ja immer wieder - Dänemark wird als Importquelle völlig unterschätzt :zwinker:

Niels
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