Stützlast - Bedeutung der Ziffer 13 in der Zulassungsbesch.
Verfasst: 13.08.2011 18:47
Hallo zusammen,
im Thema Zulassung eines Trigano Oceane 2000 ist mal wieder das Thema der bei importierten Anhängern in die Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 13 eingetragenen Stützlast aufgekommen.
Ab hier entwickelt sich das Thema in eine mir bisher unbekannte Richtung. Wie viele von euch, bin ich bisher davon ausgegangen, dass dieser Wert die maximal zulässige Stützlast sein müsste. Nach einem Blick in meine Zulassungsbescheinigung Teil I, musste ich aber feststellen, dass die Ziffer 13 in der Legende simpel als "Stützlast in kg" deklariert wird. Dort ist also ein Wert eingetragen, der eben nicht die maximal zulässige Stützlast ist, sonst würde die Ziffer 13 dementsprechend erläutert.
Nun gut, wenn die maximal zulässige Stützlast nicht in den Fahrzeugpapieren steht, dann muss sie wo anders zu suchen sein. Diese Daten finden wir dann wahrscheinlich auf der Deichsel, der Auflaufeinrichtung und/oder auf dem Zugmaul. Wenn dort ein höherer Wert (z.B. 50-75 kg) als unter Ziffer 13 zu finden ist, dann haben die Besitzer "eingebürgerter" Falter und Klapper mit den geringen Werten (<50 kg) in den Fahrzeugpapieren das bisher angenommene Problem einer sehr engen erlaubten Spanne der tatsächlichen Stützlast gar nicht.
Nun stellen sich mehrere Fragen:
Gruß
Norbert
im Thema Zulassung eines Trigano Oceane 2000 ist mal wieder das Thema der bei importierten Anhängern in die Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 13 eingetragenen Stützlast aufgekommen.
Ab hier entwickelt sich das Thema in eine mir bisher unbekannte Richtung. Wie viele von euch, bin ich bisher davon ausgegangen, dass dieser Wert die maximal zulässige Stützlast sein müsste. Nach einem Blick in meine Zulassungsbescheinigung Teil I, musste ich aber feststellen, dass die Ziffer 13 in der Legende simpel als "Stützlast in kg" deklariert wird. Dort ist also ein Wert eingetragen, der eben nicht die maximal zulässige Stützlast ist, sonst würde die Ziffer 13 dementsprechend erläutert.
Nun gut, wenn die maximal zulässige Stützlast nicht in den Fahrzeugpapieren steht, dann muss sie wo anders zu suchen sein. Diese Daten finden wir dann wahrscheinlich auf der Deichsel, der Auflaufeinrichtung und/oder auf dem Zugmaul. Wenn dort ein höherer Wert (z.B. 50-75 kg) als unter Ziffer 13 zu finden ist, dann haben die Besitzer "eingebürgerter" Falter und Klapper mit den geringen Werten (<50 kg) in den Fahrzeugpapieren das bisher angenommene Problem einer sehr engen erlaubten Spanne der tatsächlichen Stützlast gar nicht.
Nun stellen sich mehrere Fragen:
- Ist meine (neue) Interpretation der Rechtslage überhaupt richtig?
- Wie sieht die Rennleitung die Sache?
Gruß
Norbert