Stützlast - Bedeutung der Ziffer 13 in der Zulassungsbesch.

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
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Jugger64
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Stützlast - Bedeutung der Ziffer 13 in der Zulassungsbesch.

Beitrag von Jugger64 »

Hallo zusammen,

im Thema Zulassung eines Trigano Oceane 2000 ist mal wieder das Thema der bei importierten Anhängern in die Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 13 eingetragenen Stützlast aufgekommen.

Ab hier entwickelt sich das Thema in eine mir bisher unbekannte Richtung. Wie viele von euch, bin ich bisher davon ausgegangen, dass dieser Wert die maximal zulässige Stützlast sein müsste. Nach einem Blick in meine Zulassungsbescheinigung Teil I, musste ich aber feststellen, dass die Ziffer 13 in der Legende simpel als "Stützlast in kg" deklariert wird. Dort ist also ein Wert eingetragen, der eben nicht die maximal zulässige Stützlast ist, sonst würde die Ziffer 13 dementsprechend erläutert.

Nun gut, wenn die maximal zulässige Stützlast nicht in den Fahrzeugpapieren steht, dann muss sie wo anders zu suchen sein. Diese Daten finden wir dann wahrscheinlich auf der Deichsel, der Auflaufeinrichtung und/oder auf dem Zugmaul. Wenn dort ein höherer Wert (z.B. 50-75 kg) als unter Ziffer 13 zu finden ist, dann haben die Besitzer "eingebürgerter" Falter und Klapper mit den geringen Werten (<50 kg) in den Fahrzeugpapieren das bisher angenommene Problem einer sehr engen erlaubten Spanne der tatsächlichen Stützlast gar nicht.

Nun stellen sich mehrere Fragen:
  • Ist meine (neue) Interpretation der Rechtslage überhaupt richtig?
  • Wie sieht die Rennleitung die Sache?
Die ersten Beiträge, die sich mit den von mir nachträglich an dieser Stelle aufgeworfenen Fragen befassen, sind ab hier im Thema Zulassung eines Trigano Oceane 2000 schon zu finden. Ich fand nur, dass diese Geschichte ein eigenes Thema verdient hat und hier gesondert weiter diskutiert werden sollte.

Gruß
Norbert
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Re: Stützlast - Bedeutung der Ziffer 13 in der Zulassungsbes

Beitrag von Knebel24 »

https://www.anhaengerhandel.de/lasten.html

Diesen Artikel fand ich sehr aufschlussreich.
Liebe Grüße
Uwe (knebel24)
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Re: Stützlast - Bedeutung der Ziffer 13 in der Zulassungsbes

Beitrag von Rollo »

Moin,
bei mir sind unter der Rubrik 13 100 eingetragen was Stützlast in kg bedeutet, bei 7.1 und 7.2 ist jeweils 1350 eingetragen was zulässige max Achlsast bedeutet.
Warum dann unter F.1 dann 1400 für die zulässige Gesamtmasse steht ,weiß ich nu auch nicht,ich dachte auch immer man könne das zusammen ziehen.
2132 Tschüß Rollo




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Re: Stützlast - Bedeutung der Ziffer 13 in der Zulassungsbes

Beitrag von Jugger64 »

Hallo Uwe,

nicht, dass ich die Seiten von Anhänger Kuhnert nicht kennen würde, aber dieser Passus, "Die max. Stützlast ist nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt, sondern es befinden sich Stützlastschilder am Zugfahrzeug und am Anhänger.", ist mir bisher immer entgangen. Er entspricht dem, was ich derzeit auch denke.

Allerdings ist ein Problem des Internets, dass man viel findet, wenn man viel sucht. Richtig muss es deshalb nicht sein. Hier mal ein Beispiel. Dort kannst du lesen, "Der maximale Wert ist zum einen den Fahrzeugpapieren des Anhängers, zum anderen dem Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges zu entnehmen bzw. auch auf den Stützlastschildern.". :zwinker:

Bei neuen in Deutschland erstmalig zugelassenen Anhängern ist es derzeit sicherlich so, dass in der Mehrzahl der Fälle die maximal zulässige Stützlast unter Ziffer 13 der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen wurde. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Gruß
Norbert
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Re: Stützlast - Bedeutung der Ziffer 13 in der Zulassungsbes

Beitrag von Vendömchen »

(Hinweis für Allergiker: Beitrag kann Zynismus enthalten)

Soweit Typdaten nicht bestehen, sind die Daten von den Zulassungsbehörden aus den vorgelegten
Unterlagen herauszuarbeiten:


Dieser Satz läßt schon vermuten, daß es sich um kein leichtes Unterfangen handeln kann, war es aber wert, weiter nachzuforschen. :lol:

Hierzu steht den Behörden eine Richtlinie von 2010 zur Verfügung, die auf 23 Seiten zusammenfassend zu dem Ergebnis kommt,
daß der Leitfaden von 2007 zur.... relevant ist.

Auf der Homepage des KBA wird unter "Hinweise für Behörden" aber gleich darauf hingewiesen, daß :

"In der zurzeit noch gültigen Fassungen des "Leitfadens zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" wird noch Bezug genommen auf inzwischen aufgehobene Bestimmungen der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die durch Regelungen der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ersetzt worden sind. Die diesbezüglich erforderlichen redaktionellen Anpassungen des Leitfadens sind derzeit in Arbeit."


Zitat Ausfüllleitfaden des KBA:

Folgende Felder entfallen:

Ziffer 9 Nutz- oder Aufliegelast kg (Anmerkung: die Aufliegelast ist neu in Feld
(13) “Stützlast” einzutragen)




Einzutragen sind:
Feld 13 "Stützlast in kg" Daten aus Fahrzeugschein/Brief alt:
Feld 9 und Feld 16


Nicht zu übernehmen sind die Angaben aus Ziff. 33, die für die Zulassungsbescheinigung entfallen
sind, und zwar:
• zu Ziffer 9 Nutzlast- oder Aufliegelast kg, wobei lediglich die Angabe über die Nutzlast entfällt,
jedoch Angaben zur Aufliegelast zum neuen Feld (13) “Stützlast” erhalten bleiben


Nun ist in meinen alten Papieren vom ersten Trigano(Fahrzeugschein) sowohl unter 9 alsauch unter 16 ein Strich eingetragen, daher kann der Wert in den neuen Papieren also nicht stammen.
feld 16 entfällt zwar nicht, unter Feld 16 steht jetzt jedoch die Nummer der Zulassungsbescheinigung.

Da muss vielleicht neuerdings Feld 17 zu Rate gezogen werden: bei mir die Eintragung "E"
E heißt: Fahrzeug aufgrund eines Gutachtens des amtlich anerkannten Sachverständigen
zugelassen. Sprich: Die Daten stammen vom TÜV.

Der Ausfüller in der Zulassungsbehörde darf sich bei der Herausarbeitung der Daten hier also auf die Werte des amtlich anerkannten Sachverständigen verlassen.
Und der hat mir klar gemacht, daß er wo Stützlast draufsteht, auch nur Stützlast eintragen darf, und nicht max.

Weiter gehts in der amtlichen Ausfüllanleitung:

Feld (13): Stützlast in kg

Es ist die Stützlast bzw. die Sattellast einzutragen.
( Oh, eben wars doch noch die Nutzlast/ Aufliegelast)
Der Wert ist aus dem CoC bzw. der Datenbestätigung
zu übernehmen, und zwar aus dem
• CoC je nach Fahrzeugklasse aus Nummer 19.1 oder 14.6 oder 12.2.4
• bisherigen Fahrzeugbrief
- bei Sattelanhängern und Starrdeichselanhängern aus Ziffer 16 “Zul. Achslast vorn”
- bei Sattelzugmaschinen die unter Ziffer 9 eingetragene Aufliegelast.
In anderen Fällen ist ein Strich ( - ) einzutragen.


Bei 'zulässiger Achslast vorn' fällt gleich der Groschen, wurde hier doch früher bei Starrdeichselanhängern die Stützlast eingetragen, und zwar die maximale.



Zusammenfassend läßt sich herausarbeiten, daß das europaweit zur Harmonisierung gedachte Feld 13 "Stützlast" allein in Deutschland
Werte enthalten kann mit der Herkunft:
Nutzlast/ Aufliegelast/ zul. Achslast vorn/ Stützlast/ Sattellast niemals aber die maximale Stützlast.

Die Werte können :rofl: .... (Entschuldigung) .... herausgearbeitet worden sein von einem Behördenmitarbeiter, übernommen von einem amtlich zugelassenen Sachverständigen, oder aus anderen europäischen Dokumenten stammen.

Es sind aber nur Richtlinien und Leitfäden und auch nur für Behörden, sodaß sie rechtlich nicht zwingend stimmig sein müssen,
und ein Leitfaden für Kontrollinstanzen (Polizei) womöglich gänzlich andere Herausarbeitungen zulässt.
Kommt immer darauf an, ob der Herausarbeiter die Ärmel hochkrempelte oder Ärmelschoner an hatte.

Die Sache wird dadurch erschwert, daß importierte Neufahrzeuge, die vorher keine Zulassung in einem anderen Land hatten, nun gar nicht mehr nach §21 STVZO abgenommen werden dürfen,
sondern nach der europäischen günstigeren Abnahme nach § 13 EG-FGV .
Diese wiederum darf nun jede Prüforganisation abnehmen (DEKRA,KÜS,GTU,etc), und hierfür gibt es vermutlich eigene Ausfüllrichtlinien und Fehlerquellen.


Kurzum:

Eine rechtlich verbindliche Auskunft zum Thema Stützlast lässt sich nicht herausarbeiten ;-), der TÜV schreibt um, wenns Geld bringt und keinen Schaden anrichtet, und Europa ist vermutlich eine gute Idee.
Feld 13 sollte auf jeden Fall der Harmonisierung europäischer Fahrzeugpapiere dienen, und wirr haben alle Recht.
Prost
Tanz mal drüber nach
tomruevel

Re: Stützlast - Bedeutung der Ziffer 13 in der Zulassungsbes

Beitrag von tomruevel »

Moin,

hier mal die alten Zulassungspapiere.
Unter Ziff. 16 steht die Stützlast

http://www.klappcaravanforum.de/images/gallery/image.php?album_id=171&image_id=5017
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Re: Stützlast - Bedeutung der Ziffer 13 in der Zulassungsbes

Beitrag von Jugger64 »

Moin tomruevel,

ja, unter Ziffer 16 (v) ist die maximal zulässige Stützlast eingetragen, obwohl dieses Feld als "Zul. Achsl. kg" bezeichnet ist. Diese Ziffer wird im Feld für die zusätzlichen Angaben sinnvollerweise noch einmal erwähnt und konkretisiert. Dort ist an zweiter Stelle der Eintrag, "ZIFF. 16VO.:ZUL.STÜTZL." zu finden.
Damit geht aus dem Fahrzeugschein eindeutig hervor, dass es sich um den maximal zulässigen Wert für die Stützlast handelt.

Gruß
Norbert
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Re: Stützlast - Bedeutung der Ziffer 13 in der Zulassungsbes

Beitrag von Per »

Was bitte soll eine Stützlastangabe, welche nicht die maximale (oder minimale) ist?
Dann kann ich das Feld auch leer lassen.
Soll ich den eingetragenen Wert erreichen? Oder ist das die Stützlast, welche der Wagen ab Werk (an dem Tag beim TÜV) leer hat? Oder was?
Gruss Per

Zwinge keinen zu seinem Glück
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