TÜV überzogen

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
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Kamikaze
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Re: TÜV überzogen

Beitrag von Kamikaze »

Die 40 EUR und 2 Punkte gibt's aber nicht für Anhänger, schon gar nicht wenn sie die 2 Jahre unbewegt im Garten stehen. Mein Vater hat sogar einen Roller (80er als Motorrad aufgerüstet und zugelassen), der steht schon seit 12 Jahren ohne TÜV im Gartenhaus :rofl:

vg Ralph
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stefantom
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Re: TÜV überzogen

Beitrag von stefantom »

also 80 brauchen nach meinem wissen auch tüv mofa und 50 ccm nicht alles andere ja somit brauch er ja nach 12j stehzeit eigentlich eine vollabnahme und beim auto und anhänger ist das so mit den strafen
4 Packen weniger 3 Packen = einpacken

Ihr lacht über mich weil ich anders bin. Ich lache über euch, denn ihr seid alle gleich!

Jeder hat Schwächen, meine ist die Rechtschreibung
Sierra
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Re: TÜV überzogen

Beitrag von Sierra »

Falls ich das Falsche richtig herausgelesen habe:
Kein Brief verfällt mehr. Hast Du einen Brief für die Karre, egal wie alt, brauchst Du kein §21 Gutachten.

Gruß
Michael
Hi Michel
Übersetze was du willst und bau dir deine Textbausteine wie du magst
aber lass das Stänkern, sondern kauf dir ne Flache Baldrian
wenn du es Nervlich nicht durchhältst
mit meditativen Grüßen
armin
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Re: TÜV überzogen

Beitrag von Kampfhamster »

Moin Moin !!!

Zu einem Michael, ich persöhnlich finde es echt unschick auf Stefan`s Schreibschwäche zu prügeln, entweder man versucht es zu entschlüsseln oder man lässt es bleiben !!!

Zum anderen Stefan meint Stillgelegte Fahrzeuge, darauf läuft es meines erachtens hinaus und diese sind befristet Änderung 01.03.2007 auf 18 Monate überschritten heisst dann Vollabnahme !!!

Bei Tüv ist es ja wie geschrieben zurück Datiert oder auf den Monat geklebt, wenn der Tüv überschritten ist ist jeden das seinige übel, in meinen Augen wer Kennzeichen lesen kann, ist klar im Vorteil. Ist der Karren vergessen worden oder wurde Restauriert und der Tüv ist abgelaufen, Ja nu Anhänger ( Trailer ) Mieten und ab zum Tüv !!! Ach so ganz wichtig Tüv abgelaufene Fahrzeuge müssen auf Privatgrund stehen, weil sonst Teuer und eventuell Punkte !!!

Gruss Olli
Sierra
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Re: TÜV überzogen

Beitrag von Sierra »

Und nochmal auch für Dich, Olli:

Kein Brief verfällt mehr. Hast Du einen Brief für die Karre, egal wie alt, brauchst Du kein §21 Gutachten.
Kein Brief verfällt mehr. Hast Du einen Brief für die Karre, egal wie alt, brauchst Du kein §21 Gutachten.
Kein Brief verfällt mehr. Hast Du einen Brief für die Karre, egal wie alt, brauchst Du kein §21 Gutachten.

Zum Thema TÜV: Privatgrund schützt vor Ticket nicht! Es geht darum, daß Du das Fahrzeug in Betrieb setzen könntest. Tante G hilft, diese auch nach meinem Rechtsempfinden ungerechte Regelung zu bestätigen.

Über den Rest bin ich anderer Meinung als Du. Hier geht es nicht mehr nur um Schreibschwäche. Man müßte halt Hilfsmittel verwenden (wollen). Aber damit soll es hier genug sein.

Gruß
Michael
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Re: TÜV überzogen

Beitrag von Kampfhamster »

Moin Moin !!!

Hier hab ich nun nach suchen das richtige gefunden:

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987055117429573024/1_139.PDF

Gruss Olli
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Caruso
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Re: TÜV überzogen

Beitrag von Caruso »

Wenn das hier nur mal einheitlich gehandhabt würde:
http://www.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?rid=HMWVL_15/HMWVL_Internet/nav/4a0/4a0600d8-05e5-4701-e76c-d3b5005ae75d,e3e37791-00ff-721f-3efe-fe2389e48185,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=e3e37791-00ff-721f-3efe-fe2389e48185%26overview=true.htm&uid=4a0600d8-05e5-4701-e76c-d3b5005ae75d
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