EU-Neuklappi-Import §13EG-FGV oder §21 StVZO?
Verfasst: 12.02.2011 23:20
Hallo,
heute erhielt ich die Papiere meines in DK neu gekauften Klappis. Den (deutschen) TÜV hat freundlicher der dänische Händler für mich gemacht.
Ich rechnete eigentlich mit mit der Vollabnahme nach §21 StVZO. Es war aber eine nach §13 EG-FGV.
Frage: ist das das Gleiche? Wird das von der Zulassungsstelle akzeptiert?
Weiter: dazu gab es vom TÜV das "Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach §13EG-FGV" und einen blanko "DE-Fahrzeuggenehmigungsbogen".
Ich hatte eigentlich mit einem dänischen Brief gerechnet. Da ich mich nicht so gut in der Materie auskenne, bin ich etwas verunsichert, ob die o.a. Bescheinigungen, die Originalrechnung und der übliche Rest (eVB, Perso) für die Zulassung reichen. Kriege ich einen neuen Brief von der Zulassungstelle ausgestellt?
Wer kann mich beruhigen?
Viele Grüße
Jasper
heute erhielt ich die Papiere meines in DK neu gekauften Klappis. Den (deutschen) TÜV hat freundlicher der dänische Händler für mich gemacht.
Ich rechnete eigentlich mit mit der Vollabnahme nach §21 StVZO. Es war aber eine nach §13 EG-FGV.
Frage: ist das das Gleiche? Wird das von der Zulassungsstelle akzeptiert?
Weiter: dazu gab es vom TÜV das "Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach §13EG-FGV" und einen blanko "DE-Fahrzeuggenehmigungsbogen".
Ich hatte eigentlich mit einem dänischen Brief gerechnet. Da ich mich nicht so gut in der Materie auskenne, bin ich etwas verunsichert, ob die o.a. Bescheinigungen, die Originalrechnung und der übliche Rest (eVB, Perso) für die Zulassung reichen. Kriege ich einen neuen Brief von der Zulassungstelle ausgestellt?
Wer kann mich beruhigen?
Viele Grüße
Jasper