Klappfix ohne Aufbau

Alles um den Anhänger: Achsen, Bremsen, Reifen, Zugvorrichtung, Beleuchtung, Korpus und Planen.
Karl_A4_Quattro
Beiträge: 2
Registriert: 16.10.2024 00:32
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: VW Passat 3bg
Camper/Falter/Zelt: HP550 Klappfix

Klappfix ohne Aufbau

Beitrag von Karl_A4_Quattro »

Hallo, ich habe auf die schnelle nichts dazu gefunden aber vlt kann mir jemand weiterhelfen.
Ich habe einen HP550 Klappfix gekauft für schmales Geld allerdings ohne Aufbau da ich ihn eh nur zum Moped Transport nutzen wollte und er nicht mehr als Wohnanhänger genutzt werden kann da ausser die Seitenwände alles dafür fehlt.

Jetzt ist meine Versicherung der Meinung da es so im Schein steht das es ein Wohnanhänger ist und dementsprechend die Versicherung geändert wurde
Gibts Möglichkeiten den ehemaligen klappfix als normalen Anhänger umschreiben zu lassen?
Benutzeravatar
Jugger64
Site Admin
Site Admin
Beiträge: 3731
Registriert: 25.11.2008 12:22
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Skoda Fabia Kombi (1,0 95PS) EZ2020
Camper/Falter/Zelt: SK-Falter SK12 Bj. 2008
Wohnort: Essen

Re: Klappfix ohne Aufbau

Beitrag von Jugger64 »

Hallo Karl,

deine Versicherung kann nicht anders handeln, denn der Anhänger ist als "Wohnwagen" definiert. Ich stecke da nicht in den Details, aber es ist unfachmännisch ausgedrückt so, dass das Modell als Faltcaravan Verwendung finden soll und vom Hersteller deshalb als Wohnwagen (üblicherweise SDAH Wohnwagen mit Klapp-Faltaufbau (SDAH = Starrdeichselanhänger)) seine Typenzulassung bekommt.

Nun ist das so, solange es in den Papieren nicht geändert wird, unabhängig vom aktuellen technischen Zustand.
Die gute Nachricht für dich ist, dass die Tarife der Haftpflichtversicherung für Wohnwagen und für (normale) Anhänger, zumindest bei meinem Versicherer, gleich sind. Erst bei der Kasko-Versicherung kommt der Unterschied zum Tragen.
Auch bei den Steuern und TÜV-Gebühren gibt es keinen Unterschied. Die Steuer ist von der zulässigen Gesamtmasse abhängig und die TÜV-Gebühren unterscheiden sich bei SDAH nur nach der Art des Fahrwerkes, also gebremst oder ungebremst.
Solange du den Anhänger nur mit einer Haftpflichtversicherung betreiben willst, fallen mir keine nachteiligen Faktoren ein. IMHO kann man sich in solch einem Fall den Aufwand die Papiere ändern zu lassen durchaus sparen.

Gruß
Norbert

P.S.: Sorry, deine Frage habe ich jetzt nicht beantwortet. Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass es die Möglichkeit gibt den Anhänger in seinem jetzigen Zustand auf einen normalen Lastenanhänger umschreiben zu lassen. Falls du das machen lassen willst, lass dich vielleicht von TÜV, DEKRA oder GTÜ beraten.
Urlaub außerhalb Frankreichs ist zwar möglich, aber vollkommen sinnlos!
Slarti
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 179
Registriert: 20.09.2016 17:29
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Mercedes GLC 220d
Camper/Falter/Zelt: CT6-1 (ungebremst) 1973
Wohnort: Dresden

Re: Klappfix ohne Aufbau

Beitrag von Slarti »

Kann man machen. Muss man nicht. Siehe oben die finanzielle Abwägung.
Hat hier um die Ecke als "Corona-Projekt" jemand gemacht. Ein schicker Aufbau ist es geworden. Hat Geld beim TÜV gekostet.

Zum Thema findet sich ausreichend Lesestoff im Netzt...
https://www.google.de/search?q=camptour ... nt=gws-wiz

und dann noch SCNR:
https://www.gidf.at/ :hurra:

Viel Spaß beim Umbau
Karl_A4_Quattro
Beiträge: 2
Registriert: 16.10.2024 00:32
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: VW Passat 3bg
Camper/Falter/Zelt: HP550 Klappfix

Re: Klappfix ohne Aufbau

Beitrag von Karl_A4_Quattro »

Alles klar vielen Dank für die schnelle Antwort
Dann änder ich die Versicherung
Antworten

Zurück zu „Anhängertechnik“