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Re: Stützlast Traildog / Kundenservice

Verfasst: 18.03.2017 13:40
von Heudorfer
wurzelprumpf hat geschrieben:Moin,
Heudorfer hat geschrieben: Schick
Danke! :D
Heudorfer hat geschrieben: ...wenn der Anhängerbauer gewusst hätte, dass da ne Deichselbox UND Radträger auf die Deichsel sollen, wäre es dem sicher ein leichtes gewesen, die Achse ein paar Zentimeter weiter vorne anzubringen :zwinker:
Das wußte ich ja selbst nicht, als wir den 3DOG gekauft haben.
Aber mit dem Ersatzrad hinten drunter und der Küche im Heck habe ich ordentlich Gegengewicht.
Zur Not kommt hinten noch 'ne Kiste Bier rein :prost2:

Gruß
Michael
Dein Hang zum pragmatischen gefällt mir :zwinker:

Re: Stützlast Traildog / Kundenservice

Verfasst: 18.03.2017 13:47
von wurzelprumpf
Moin,
Fuzzy hat geschrieben:Laut der 3Dog Seite bieten sie einen 750kg oder einen 1000kg Anhänger und in der Offroad-Variante einen 1500Kg Anhänger an.
nur zur Info:
der 750er ist ein baugleicher, lediglich abgelasteter 1000er Anhänger für unsere westlichen Nachbarn mit den gelben Nummernschildern. Die können dann irgendwie das Autokennzeichen auch am Anhänger verwenden.

Gruß
Michael

Re: Stützlast Traildog / Kundenservice

Verfasst: 18.03.2017 14:37
von Heudorfer
wurzelprumpf hat geschrieben:Moin,
Fuzzy hat geschrieben:Laut der 3Dog Seite bieten sie einen 750kg oder einen 1000kg Anhänger und in der Offroad-Variante einen 1500Kg Anhänger an.
nur zur Info:
der 750er ist ein baugleicher, lediglich abgelasteter 1000er Anhänger für unsere westlichen Nachbarn mit den gelben Nummernschildern. Die können dann irgendwie das Autokennzeichen auch am Anhänger verwenden.

Gruß
Michael
Ah,

das ergibt Sinn, denn in NL benötigen Anhänger bis - steinigt mich - 750kg keine eigene Zulassung und somit kein eigenes Nummernschild.
Das ist ja unter anderem eine der Geschäftsgrundlagen eines speziellen Forumsfreundes, der es Sich zunutze macht, aufgrund dessen die EZ zum BJ zu erklären :zwinker:

Re: Stützlast Traildog / Kundenservice

Verfasst: 18.03.2017 14:45
von Fuzzy
Es scheint aber auch den 750er ungebremst zu geben. Und dann ist er definitiv nicht baugleich.
Für den Einsatz auf der Straße gibt es einen ungebremsten Anhänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht (495 kg für Frankreich) und seinen gebremsten großen Bruder, der mit Ladung 1.000 kg wiegen darf (750 kg für Holland).
Richtig: In Holland laufen Anhänger bis 750Kg mit Wiederholungskennzeichen. Das geht in Deutschland nur mit bei (seltenen) Motorradanhängern oder bei Anhängern bis 25 Km/h in der Forst und Landwirtschaft

Re: Stützlast Traildog / Kundenservice

Verfasst: 18.03.2017 14:56
von Heudorfer
Puh,

750kg ungebremst - da scheidet aber wohl s mancher Kleinwagen aus, oder nicht?

Re: Stützlast Traildog / Kundenservice

Verfasst: 18.03.2017 16:05
von Fuzzy
Hier mal ne Übersicht:

https://campingfuehrer.adac.de/camper-s ... n_2014.pdf

Um jetzt noch ein bisschen Verwirrung reinzubringen:
Ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher als die zulässige Anhängelast, so darf die Stützlast dem Fahrzeug zugerechnet werden. Ist das zulässige Gesamtgewicht allerdings gleich groß oder kleiner als die zulässige Anhängelast, so darf sie nicht zum Zugfahrzeug zugerechnet werden.
Das bedeutet also:
- Anhängelast 1000 Kg, zulässige Gesamtmasse des Anhängers 1300Kg---> Stützlast 50Kg darf dem Zugfahrzeug zugerechnet werden also tatsächliches Anhängergewicht 1050 Kg zulässig
- Anhängelast 1000 Kg, zulässige Gesamtmasse des Anhängers 1000Kg---> Stützlast darf dem Zugfahrzeug nicht zugerechnet werden also tatsächliches Anhängergewicht 1000 Kg zulässig

Re: Stützlast Traildog / Kundenservice

Verfasst: 13.06.2017 14:08
von Bernie63
Noch ein bisschen Klugscheißen:

Wenn ich mich richtig erinnere gilt die Erlaubnis für 100 km/h nur bei voller Nutzung der zulässigen Stützlast:
.. sind bei meinem Renno 60 kg (Zulassungsbescheinigung Teil 1 Ziffer 13)
.. sind bei meinem ScoutDog 50 kg (ebenfalls Zulassungsbescheinigung Teil 1 Ziffer 13)

Alle anderen Stützlasten sollten höher sein, da sie sich nur auf die Zulassung des Bauteils beziehen (z.B. hat die am Auto verbaute Anhängerkupplung eine zulässige Stützlast von 75 kg)

U.a. findet man unter https://www.gtue.de/sixcms/media.php/77 ... aenger.pdf
"Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren. Als Obergrenze gilt in jedem Fall der kleinere Wert"

Macht also 50 kg.. was mit einer Personenwaage und einem Holzpflock leicht geprüft werden kann.

So jetzt heißt es Hänger packen und ab in den Urlaub!

Gruß
b