Überführung Klappfix

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Pappenolaf
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Überführung Klappfix

Beitrag von Pappenolaf »

Hi Leute,

ich will nächste Woche einen Klappfix überführen, um ihn flott zu machen. Dieser ist allerdings nicht angemeldet. Ein Arbeitskollege meinte, es sei für Überführungen zum TÜV oder zur Zulassung legitim dort ein Kennzeichen des Zugfahrzeuges dran zu machen. Ist das wirklich erlaubt? Meine Strecke beträgt nämlich auch nur 10min.
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Röhricht
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Re: Überführung Klappfix

Beitrag von Röhricht »

Hallo Olaf.

Mach das bloß nicht. Die Rennleitung versteht da keinen Spaß,sowas ist Urkundenfälschung.
Auch wenns bloß 10 km sind,um ein Rotes Schild oder ein Kurzzeitkennzeichen kommst du nicht drumrum.
Oder leih dir nen passenden Anhänger aus.
Mfg Arnulf
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Fuzzy
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Re: Überführung Klappfix

Beitrag von Fuzzy »

Am bequemsten wäre es, dir ein rotes Kennzeichen zu besorgen.
Ein Kurzzeitkennzeichen geht nur, wenn das Fahrzeug noch eine gültige HU hat. Dazu benötigst du dann noch eine Kopie der Fahrzeugpapiere. Das kannst du dir dann entweder an deinem Wohnort oder am Ort des Fahrzeugs holen. (Jeweils auf der zuständigen Zulassungsstelle)

Da der Klappfix wohl keine gültige HU hat, gibts nur zwei Wege: Das gute Stück auf einen entsprechenden Anhänger laden und dann transportieren** oder du machst dir eine unvollständige Zulassung. Das bedeutet, du gehst auf die Zulassungsstelle und machst eine Zulassung ohne gültige HU. Dann werden dem Anhänger Kennzeichen zugeordnet, diese werden aber nicht gestempelt. MIt denen darfst du dann zur nächsten Prüfstelle fahren. Wenn die HU bestanden ist, gehst du wieder zur Zulassungsstelle und lässt sie stempeln.

** Achtung, wenn du den Anhänger auf nem Trailer zum TÜV bringst. Ist er ungebremst, ist das kein Problem. Dann musst du im Normalfall nichtmal abladen. Brauchst dann halt ein Verlängerungskabel, damit die Beleuchtung geprüft werden kann. Ich habe zusätzlich immer noch eine Anhängerkugel dabei, da die Prüfer gerne auch die Zugkugelkupplung auf Spiel kontrollieren wollen.
Schwieriger ist es allerdings bei einem gebremsten Anhänger, wenn die Bremsprüfung im Fahrversuch erfolgt. Dazu musst du den Anhänger anhängen und ein paar Meter ziehen. Und genau hier liegt das Problem: Das Gelände ist öffentlich. Rechtlich darfst du den Anhänger dort nicht ziehen. Wenn die Prüfstelle jedoch eine Halle hat, in der die Bremsprobe im Fahrversuch möglich ist, ist das kein Problem. Rechtlich müsste der Anhänger halt in die Halle geschoben werden.
Gruß Ralf
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Mossi
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Re: Überführung Klappfix

Beitrag von Mossi »

Grundsätzlich ist das alles richtig.

Eine Prüfkugel hat jeder (vernünftige) Prüfingenieur selbst - wer weiß was für große Kugeln so mancher mitschleppt, um das Spiel in der (ausgelutschten) Klaue zu optimieren....

Sofern ein ein Fahrversuch angeordnet wird ist dies ein Vorgang mit hoheitlicher Anordnung im Rahmen der Prüfung - dort ist die Rechtslage nicht mit dem öffentlichen Straßenverkehr nicht zu vergleichen.

Ich würde den Anhänger aus verschiedenen Gründen vorziehen (aber pass auf wg. der Ladungssicherung - Anhänger brauchen auf dem Anhänger mind. eine solide Dreipunktbefestigung)....
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