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Vollabnahme nach §21 "bremsenberechnung "

Verfasst: 26.06.2013 15:33
von Marc0172
Hallo
war eben beim TÜV mit einem Trigano chantilly GL von 2010
der falter ist aus NL und noch nie in D zugelassen gewesen
nun ist soweit alles im lot ,aber der TÜV prüfer verlangt eine Bremsberechnung !?

Zugmaul :AL-KO, AK 160 Ausf.A
Auflaufeinrichtung:AL-KO , 60 S2 ausf. B, GA 450-750 kg, S 75kg ,EG.-Pr.-Nr.:1509807
Bremse :AL-KO , zul.bremslast 500kg ,TYP 1637 EG.Pr.-Nr.:36106086
Achse : AL-KO ,TYP:B 700-3/263685 b vs, 650 kg
Reifen : 135/80 R13

vielleicht kann mir ja jemand helfen

vielen dank für eure mühe

mfg marc

Re: Vollabnahme nach §21 "bremsenberechnung "

Verfasst: 30.06.2013 00:28
von Crazymo
Hi,

ich habe selber so einen unangemeldeten Chantilly 2010 GL gekauft und musste eine Vollabnahme durchführen lassen. Allerdings hatte der verkäufer schon so eine Bremsenberechnung dabei gelegt....und zwar von ALKO.

Wenn du mir deine Adresse nennst, sende ich dir das Schriftstück zu...alerdings denke ich, dass du dir Fahrzeugspez. so ein Dokument bei Alko besorgen musst.....

Du kannst mir aber auch mal kurz helfen....ich bin mir nicht ganz sicher, ob mein Chantilly von 2010 ist....der hat keine Lattenroste....der Verkäufer sagte mir, dass man das beim Neukauf wählen konnte und er die nicht haben wollte, da die wohl zu instabil sind....keine Ahnung ob das so stimmt....

Gruß

Re: Vollabnahme nach §21 "bremsenberechnung "

Verfasst: 01.07.2013 14:42
von Marc0172
hallo
wenn die Daten oben auch bei dir dieselben sind dann kann ich die bremsen Berechnung gebrauchen .hast du die Möglichkeit das zu scannen ? und via email zuschicken ?
dabei habe ich such eine aber leider nicht die richtige .
lattenroste haben wir auch nicht und ich denke auch nicht das der falti 2010 gebaut worden ist ,aber ist bin einem top zustand und das war uns wichtig

Gruß marc

Re: Vollabnahme nach §21 "bremsenberechnung "

Verfasst: 30.08.2022 16:16
von Floduester
Crazymo hat geschrieben: 30.06.2013 00:28 Hi,

ich habe selber so einen unangemeldeten Chantilly 2010 GL gekauft und musste eine Vollabnahme durchführen lassen. Allerdings hatte der verkäufer schon so eine Bremsenberechnung dabei gelegt....und zwar von ALKO.

Wenn du mir deine Adresse nennst, sende ich dir das Schriftstück zu...alerdings denke ich, dass du dir Fahrzeugspez. so ein Dokument bei Alko besorgen musst.....

Du kannst mir aber auch mal kurz helfen....ich bin mir nicht ganz sicher, ob mein Chantilly von 2010 ist....der hat keine Lattenroste....der Verkäufer sagte mir, dass man das beim Neukauf wählen konnte und er die nicht haben wollte, da die wohl zu instabil sind....keine Ahnung ob das so stimmt....

Gruß
Der Beitrag ist zwar schon was älter aber hast du das Schriftstück auch für mich? Bei mir geht es zwar um einen Cabanon aber die Daten sind identisch.

Vielen Dank

Re: Vollabnahme nach §21 "bremsenberechnung "

Verfasst: 30.08.2022 21:57
von ABurger
Wann war der Crazymo das letzte Mal online ... ?

Re: Vollabnahme nach §21 "bremsenberechnung "

Verfasst: 01.09.2022 08:50
von Crazymo
Ich bin seit geraumer Zeit nur stummer Leser :hi: ,

das Schriftstück müsste ich noch haben und schaue heute Abend mal nach. Ihr könnt mir per PN mal eure E-Mail-Adressen gebene, dann sende ich euch die zu. Vorausgestezt ich finde die :camp1

Re: Vollabnahme nach §21 "bremsenberechnung "

Verfasst: 03.09.2022 00:23
von Munatacker
Bremsberechnung kann man ganz einfach hier machen lassen
https://www.anhaengerteileshop.de/epage ... berechnung


Bremszuordnungsberechnung für PKW Anhänger bis 3500kg zul.Gesamtgewicht Eine Bremsberechnung benötigt der TÜV zur Abnahme von gebremsten Eigenbauanhängern oder bei Änderungen von Fahrgestellkomponenten .



Mit freundlichen Grüßen
Jörg