Papierkram beim Kauf in NL

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
WildeHilde
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Papierkram beim Kauf in NL

Beitrag von WildeHilde »

Guten Tag!
Wir sind leider noch keine Besitzer eines Falti's..... fast hätte es geklappt über marktplaats.nl hatten wir einen tollen Wagen gefunden. Als wir ein Überführungskennzeichen abholen wollte fragte der freundliche TÜV Mitarbeiter ein wenig nach über unser Vorhaben. Er fragte uns dann ob der Wagen die EU-Papiere, auch COC-Papiere hat......
UUuuuhpsss... was is t das denn??
Die Verkäufer wussten auch nichts damit anzufangen und ein Paar Anrufe weiter mit holländischen Instanzen (ich bin aus NL) hat uns die Info gebracht dass in Holland solche Papiere nicht notwendig sind für Anhänger mit wenige als 750 kg Leergewicht.
Was machen wir nun?
Hier im Forum lese ich dass einige von Euch ihrem Falti in NL gekauft haben. Aber wie funktionniert das denn mit der Zulassungsstelle in D?
Ach so, wir wohnen in Hessen, somwie ich D kennengelernt habe ist die Info noch wichtig weil es unterschiedlich gehandhabt wird in den verschiedenen Bundesländern.
So, dann hoffe ich auf Aufklärung so dass wir bals auch mit Falti unterwegs sein können!

Doei! (tschüss auf NL)
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stefantom
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Re: Papierkram beim Kauf in NL

Beitrag von stefantom »

erstmL hallo von mir
nutze doch mal ober rechts die suche zb mit falterkauf nl oder anlich .du benötigst eine 21& abnahme in d kostet um 130€ einen kaufvertrag hatte ich als malanhang hier dann eine bremsberechnung fals beim tuv nicht vorhanden
die daten dann zum stv und anmelden so die kurz vorm mfg stefan
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Re: Papierkram beim Kauf in NL

Beitrag von Jugger64 »

Hallo WildeHilde,

da ich bisher auch noch nichts von COC-Papieren gehört habe, habe ich mal versucht mich schlau zu machen. Dabei ist folgendes heraus gekommen:
COC ist die Abkürzung von Certificate of Conformity, zu deutsch Übereinstimmungsbescheinigung. Es handelt sich um ein Dokument welches bestimmte Eigenschaften einer Ware bestätigt. Einzelheiten dazu kannst du z.B. hier finden: Wiki: Certificate of Conformity Certificate of Conformity.
Bei Kraftfahrzeugen entspricht es wohl einer EG/EU-Typgenehmigung, die dir bei der Zulassung eines Import-Fahrzeuges ein Gutachten nach § 21 StVZO ersparen würde.

Ich gehe davon aus, dass man eine Bescheinigung über eine EG/EU-Typengenehmigung bei einem Faltcaravan nur über den Hersteller bekommen kann. Letztendlich wird es wohl einfacher sein, wenn du es so machst wie die meisten, die einen Klapper oder Falter aus einem anderen EU-Staat importiert haben. Du lässt ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellen.

Gruß
Norbert
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Re: Papierkram beim Kauf in NL

Beitrag von awh2cv »

Hallöle Wilde Hilde :hi:
Dein Problem ist sehr intressant, aber vor weiterren Erklärungen erst ein paar fragen.
1)Bist du NL-Staatsbürger mit Wohnsitz in D?
2)Hast du noch einen Wohnsitz in NL, oder einen Bekannten mit einem solchen?
3)Was für ein Falter soll es werden, und sind diese Falter baugleich in D importiert worden?
Prinzipiell sollte es, innerhalb der EG, möglich sein ein Fahrzeug das für den Straßenverkehr zugelassen war,
in jedem Land der EG auch wieder zuzulassen.
Problem an der Sache ist das es in NL keine Papiere dafür braucht, und somit in D nicht nachweisbar ist.
Der Nachweis das du der Besitzer des Fahrzeugs bist kann durch einen Kaufvertrag erbracht werden.
Der Nachweis dass, das Fahrzeug zulassungsfähig ist, kann durch eine §21 Abnahme beim TÜV erfolgen.
Dabei wird vom TÜV Mann überprüft ob das Fahrzeug der hinterlegten Bauartzulassung entspricht (wenn der Falter in D jemals eine Zulassung hatte)
Ansonsten wird kontrolliert ob das Fahrzeug zulassungsfähig ist, also mit allen erforderlichen Nachweisen für Achse, Bremsen und Auflaufeinrichtung,
die du dann auch herbeischaffen musst, das kann bei älterren Teilen zum Problem werden.
Als NL-Bürger kannst du allerdings auch für einen Hänger unter 750kg in NL Zulassungs Papiere beantragen,
Kaufen, in NL auf dich zulassen und Papiere anfordern, Dann erhältst du die EU-Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Kentekenbewijs Deel I/II)
keine ahnung was das kostet, mit diesen Papieren kannst du dann dein Fahrzeug ohne Probs hier anmelden.
Soweit die Theorie, in der Praxis hast du aber immer noch mit der Unwissenheit und der Sturheit der Staatsdienern zu kämpfen.
Es dauerte 1,5 h meine Sachbearbeiterin der Zulassungsstelle davon zu überzeugen, das der KIlappi in NL keine Papiere braucht, und nie welche gehabt hatte.
Aber lass dich davon nicht entmutigen.

mit ermutigenden Grüßen
armin
Zuletzt geändert von awh2cv am 04.01.2012 11:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Papierkram beim Kauf in NL

Beitrag von WildeHilde »

Hallo an Allen!

Ja, dieser Paragraph 21 ist wohl das, was der TÜV-Mitarbeiter gemeint hat. Er meinte es würde mindestens 200€ kosten.
Aber ich glaube das wird wohl dr einzige Weg sein.
Wir haben den Kauf in NL nun erstmal auf Eis gelegt und werden uns nächste Woche beim TÜV Hessen nochmal ganz genau aufklären lassen.

Übrigens, ja ich bin NL Staatsbürger aber mit Wohnsitz in D. Ich wüsste nicht wie ich über einen Bekannten in NL einen Wagen kaufen könnte und den dann auf mich zulassen kann in D.... da machen die Behörden doch bestimt nicht mit??? Wenn Du da was anderes weisst, dann gerne nochmal eine Info an mich, lieber Armin!

Danke an allen Mitdenkenden!
Wildehilde
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Re: Papierkram beim Kauf in NL

Beitrag von awh2cv »

Hi Wildehilde
Du kannst das Fahrzeug kaufen und in NL zulassen als NL Staatsbürger
damit erhälst du den Kentekenbewijs und mit diesem kannst du den Rapi in D anmelden
Du wirst allerdings einen 2.Wohnsitz in NL benötigen, oder einen Bekannten der das für dich macht
Der Kentekenbewijs entspricht unserer Zulassungsbescheinigung und ist EU weit gültig
dann ist das nur noch eine ganz normale Ummeldung der Fahrzeugs innerhalb der EU

mit möglichen Grüßen
armin
Zuletzt geändert von awh2cv am 05.01.2012 00:59, insgesamt 1-mal geändert.
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