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Re: Falter und Führerscheinklasse B

Verfasst: 23.07.2014 12:01
von Sven82
Das was ich da gepostet hab, ist ein Auszug der Internetseite vom TÜV-Nord zu den Führerscheinklassen!

Also ist bei euch mit Klasse B alles im grünen Bereich nur dürft ihr den Anhänger nich so beladen das er mehr wie 1200kg wiegt,
da euer Zugfahrzeug ja nur 1200kg ziehen darf.

Re: Falter und Führerscheinklasse B

Verfasst: 19.09.2014 13:11
von Jaytosh
Hi Kevin,

die Rennleitung entscheiden zu lassen ist aber auch recht mutig.
Wie steht es den eigentlich mit Toleranzen? 5%? 10% oder gar keine? Selbst bei 5% wäre das Problem in Deinem Fall ja schon gelöst.

Grüße,
Chris

Re: Falter und Führerscheinklasse B

Verfasst: 16.02.2015 15:40
von DerDude
moin moin

ich wollte das nochmal versuchen für alle Verständlich zusammen zu fassen.

KlasseB

Anhänger bis 750kg darf ich immer ziehen, egal was das ZugFzg für ein zG hat;
KCF-Team-Edit: natürlich bis 3,5t
Anhänger über 750kg : nur wenn die Kombination nicht über 3,5t ist
zG ZugFzg + zG Anhänger

Klasse B96

Kombination bis 4,25t

Klassse BE

natürlich der ganze recht bis max 7,49t




100er Zulassung

gilt nur auf Kraftfahrstrassen und BundesAutobahnen(in Dland)

(Quelle: Dekra)

1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug

2. Andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug

3. Andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung (Schlingerkupplung) mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug


4. Wohnanhänger mit starrem Aufbau, Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,8 x Leergewicht/Zugfahrzeug

5. Alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug

Weiterhin ist zu beachten:

- Das ziehende Fahrzeug muss einen automatischen Blockierverhinderer aufweisen.
-Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
-Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
-An der Rückseite des Anhängers muss eine von der Straßenverkehrsbehörde gesiegelte Tempo-100-Plakette angebracht sein.
-Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie L = 120 km/h entsprechen.

Re: Falter und Führerscheinklasse B

Verfasst: 16.02.2015 18:24
von Per
DerDude hat geschrieben:egal was das ZugFzg für ein zG hat
Zumindest im Rahmen der Klasse B: <3500 kg (völlig unabhängig vom Anhänger).