Versicherungsschutz bei höheren zul. Geschwindigkeiten

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Neandertaler
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Versicherungsschutz bei höheren zul. Geschwindigkeiten

Beitrag von Neandertaler »

Niels$ hat geschrieben:Im Zuge eines anderen Themas kam mal wieder die Diskussion auf, wie es um den Versicherungsschutz im Ausland steht, wenn hier höhere Geschwindigkeiten zulässig sind. Primär geht es hier um Frankreich, wo unsere kleinen Anhängsel mit 130km/h bewegt werden dürfen. Diese Diskussion folgt nun hier abgetrennt von dem ursprünglichen Thema.
Gelbfüssler hat geschrieben:Also,

das mit der 100er Zulassung. Wenn sie schon vorhanden ist gut. Wenn nicht ist die frage ob sie so wichtig für Euch ist? Wenn Ihr viel in Frankreich Urlaub machen wollt, dürf Ihr bis 130 Km/h auch ohne deutsche 100er fahren. Seit Ihr viel auf deutschen Autobahnen unterwegs dann ok. Aber lohnt sic h die kosten für Einbau der Federn Tüven Eintragung. Kosten sind bestimmt nicht unter 200.- Euro und höher.
In Frankreich Tempo 130 ist richtig, allerdings besteht der Versicherungsschutz nur bis Tempo 100, auch in Frankreich - bitte unbedingt beachten!
Ein kleines Rechenbeispiel: bin am Samstag vom Rheinland aus ins Frankenland unterwegs gewesen, etwas mehr als 500km, 98% davon auf Autobahn.
Runter immer Tempo 120 (wo erlaubt). Dauer: ziemlich genau 5h. Der Schnitt laut Bordcomputer lag bei 110km/h.
Zurück hatte ich Zeit, bin dann mit "nur noch" 110 (wo erlaubt) gefahren. Ergebnis: gerade mal 15min länger gebraucht, der Schnitt lag dann bei 105km/h.
Erklärt sich durch die vielen Baustellen. Also wenn bei 5h Autofahrt 15min Verzögerung nichts ausmacht, dann reicht auch ein 80er Anhänger.
Zuletzt geändert von Niels$ am 30.08.2018 07:50, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Hinweis auf Abtrennung des Themas eingebracht.
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Fuzzy
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Re: kaufberatung

Beitrag von Fuzzy »

Neandertaler hat geschrieben:
In Frankreich Tempo 130 ist richtig, allerdings besteht der Versicherungsschutz nur bis Tempo 100, auch in Frankreich - bitte unbedingt beachten!
Da würde mich die Argumentation der Versicherung aber interessieren. Bei meinen Anhängern steht nirgends eine Höchstgeschwindigkeit im Feld T. Auf den alten Achsen steht lediglich "über25km/h", auf den neueren "130km/h". Daher sind 100er-Zulassungen auch bei alten Achsen keine Seltenheit.
Die 100erZulassung inkl. Aufkleber beziehen sich darüber hinaus ja auf die (deutsche)StVO und nicht auf die StVZO

Auch wenn man das Thema "Kein Versicherungsschutz über 100km/h" oft im www lesen kann so habe ich hierzu noch keine Rechtsgrundlage/Urteil oder ähnliches gefunden.
Sollte dies jedoch im entsprechenden Versicherungsvertrag drinstehen wäre es etwas anderes. Im Zweifelsfall kann man ja bei seiner Versicherung schriftlich anfragen. Wundern würde es mich nicht, da Versicherungen ja auch gewinnorientierte Unternehmen sind.
Gruß Ralf
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Re: kaufberatung

Beitrag von Susanne »

vermutlich hängt es daran, dass Anhänger in Dtld nur max. Tempo 100 fahren dürfen und die Versicherungen sich irgendwo darauf beziehen, dass VS-Schutz nur besteht, wenn nach StVO gefahren wurde bzw nicht grob fahrlässig.
Zuletzt geändert von Susanne am 21.08.2018 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
grüßle Susanne (ehemals Heinemann nun Wowa Wilk S4)
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Re: kaufberatung

Beitrag von Neandertaler »

Susanne hat geschrieben:vermutlich hängt es daran, dass Anhänger in Dtld nur max. Tempo 100 fahren dürfen und die Versicherungen sich irgendwo darauf beziehen, dass VS-Schutz nur besteht, wenn nach StVO gefahren wurde bzw nicht grob fahrlässig.
Das tut man ja auch in Frankreich mit Tempo 130, du warst aber ganz nahe dran.
Der Anhänger ist in DE zugelassen, für max. 100km/h nach deutscher STVO und darauf beruht auch die Kalkulation des Risikos. Wenn du nun in F mit 130 unterwegs bist, wird die VS genau diese Karte ziehen. ICH würde in F nicht schneller als in DE fahren oder die VS gibt mir genau das schriftlich, dass die auch bei 130km/h noch haften.
Zudem: hast du einen 100er-Aufkleber drauf, darfst du damit in F auch nur 100 fahren. Der Aufkleber gilt nämlich nicht nur für DE, sondern überall wo du dich damit bewegst. Das ist ja ein Signal an die anderen Verkehrsteilnehmer. Also muss der 100-Aufkleber in F abgedeckt werden. Wer das anders sieht kann sich ja gerne mal auf eine Diskussion mit den Flics einlassen, mal gespannt wer den kürzeren zieht.
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Re: kaufberatung

Beitrag von Niels$ »

Mhh, das würde im Umkehrschluss ja heißen, dass alle PKWs unserer europäischen Nachbarn auf Deutschlands Autobahnen nicht schneller fahren dürfen wie auf ihrer Heimischen? Da würde ich auch eher sehen, dass ich mich an das Recht des Landes halten muss, in dem ich mich gerade befinde...
Das ein Fahrzeug im Schnitt zu x% im Ausland bewegt wird dürfte dem Versicherer auch bekannt sein und in die Risikokalkulation eingeflossen sein.
Aber natürlich sind auch Versicherer gewinnorientiert und versprechen Regenschirme ohne Ende - aber nur solange die Sonne scheint ;)

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Fuzzy
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Re: kaufberatung

Beitrag von Fuzzy »

Der Anhänger wird nach StVZO zugelassen.
Nehmen wir mal den §30a:
(2) Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __30a.html

Somit sind also generell alle (zumindest neueren Anhänger) für mindestens 100km/h geeignet. Da hier dann die Macher der StVO auch was mitreden wollen kommt die 9.Ausnahmeregelung dazu, welche schwachsinnigerweise extra eingetragen werden muss. Hier sind dann z.B auch Reifen bis mindestens 120km/h gefordert. (Die wären dann auch in Frankreich nur bis 120 km/h zulässig!)

Der 100er Aufkleber,sowie andere weiße Aufkleber, sind wiederum nur eine deutsche Erfindung. Ansonsten haben erlaubte Höchstgeschwindigkeiten, welche unter der nach StVO zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen einen roten Rand am Aufkleber, wenn die Fahrzeuge bauartbedingt schneller fahren können. Diese Aufkleber sieht man z.B. oft an LKW oder Bussen. Als Beispiel: LKW darf auf Landstrasse nur 60km/h fahren da Gefahrguttransporter, Ansonsten wären 80km/h erlaubt--> Aufkleber mit rotem Rand und Inschrift 60

Anders gefragt: Du importierst einen Anhänger aus Frankreich. Sobald er in Deutschland angemeldet wurde ist er so schlecht geworden, dass du beim nächsten Frankreichbesuch nur noch 100km/h fahren kannst/darfst?

Nochmals: So lange keine Höchstgeschwindigkeit im Feld T eingetragen ist, und die Reifen den erforderlichen Geschwindigkeitsindex von M 130km/h haben sehe ich es für die Versicherung schwierig, sich da vor einer Zahlung im Schadensfall zu drücken. (Versuchen werden sie es bestimmt)
Nachtrag: Eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit kenne ich überwiegend von DDR-Anhängern. Das standen die 80km/h in den Papieren. Deshalb haben diese Anhänger auch oftmals ein 80km/h Schild.
Mit so einem Anhänger würde ich auch nicht schneller fahren. Dieses Schild war seltsamerweise auch nur weiß und entsprach damit wohl der StVO/StVZO der DDR
Nachtrag Ende

Wie die französische Rennleitunng das sieht kann ich aber nicht beurteilen. Sind dir Fälle bekannt, bei denen es deswegen Probleme gab? Dazu ist immer auch natürlich die Frage, ob man die 130km/h überhaupt ausnützen möchte. Dies hat dann aber nichts mit der Versicherung zu tun sondern wäre ein Teil der dortigen Verkehrsordnung.

Wenn ich Urlaub habe gehe ich es eh eher gemütlich an.

Vorsichtshalber:
Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder und hat keinen Rechtsanspruch
Zuletzt geändert von Fuzzy am 21.08.2018 17:52, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Ralf
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Re: kaufberatung

Beitrag von Reinhard »

Hallo Stefan.

Zudem: hast du einen 100er-Aufkleber drauf, darfst du damit in F auch nur 100 fahren. Der Aufkleber gilt nämlich nicht nur für DE, sondern überall wo du dich damit bewegst. Das ist ja ein Signal an die anderen Verkehrsteilnehmer.

Dann will ich auch noch eine kleine Anmerkung dazu machen:
Also ich würde in der Schweiz mit 100ter Aufkleber KEINE 100 km/h auf der Autobahn fahren. :kopfklatsch: :kopfklatsch:
Trigano Chambord schiebt Citroen BerlingoIII 1,6l 110PS
Grüßle aus dem Schwarzwald
Reinhard
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Re: kaufberatung

Beitrag von Neandertaler »

Hab mal ne Nacht drüber geschlafen aber einiges ist hier falsch angekommen, daher möchte ich das richtig stellen.

"Die 100erZulassung inkl. Aufkleber beziehen sich darüber hinaus ja auf die (deutsche)StVO und nicht auf die StVZO ...":
Genau das wird die Argumentation der (Deutschen!) Versicherung sein - dein Fahrzeug ist gemäß deutschem Recht auf 100km/h ausgelegt. Fährst du in F dann 130, ist das zwar gemäß der STVO zulässig, deckt sich aber nicht mit der Homologierung nach deutscher STVZO. Du darfst in F ja auch nicht mit nem Mofa (25km/h hierzulande) 80km/h fahren obwohl es deren STVZO entspräche. Im Zweifelsfall kannst du dich ja mal gerne mit einer Versicherung darüber unterhalten - aber jetzt nicht mit einem Makler, sondern direkt mit der Abteilung der Risikobewertung bzw. deren Rechtsabteilung. Auf das Ende der Diskussion wäre ich sehr gespannt.

"Der Anhänger ist in DE zugelassen, für max. 100km/h nach deutscher STVO und darauf beruht auch...":
STVO ist genau so richtig, denn die Aussage bezog sich auf die 100km/h, nicht auf die Zulassung des Anhängers. Dieser wird natürlich nach STVZO zugelassen.

"Mhh, das würde im Umkehrschluss ja heißen, dass alle PKWs unserer europäischen Nachbarn auf Deutschlands Autobahnen nicht schneller fahren dürfen wie auf ihrer Heimischen? ...":
Gemäß STVO nein, gemäß Versicherungsschutz unter Umständen ja. Wenn z. B. in Rumänien die generelle Grenze für LKW bei 60km/h liegen würde, ist deren normale Versicherungsschutz genau darauf ausgelegt, da die LKW nur für 60km/h homologiert sind. Fahren die hierzulande 80, passiert gemäß STVO nichts. Kommt es zu einem Unfall wird sich mit Sicherheit die Versicherung der Kostenübernahme verwehren mit genau dieser Argumentation.
Es gibt dazu eine ganze Menge an fundierten Diskussionen aus der Vergangenheit zwischen Versicherern und Motorradfahrern. Nachweislich sind Motorradanhänger noch bei mehr als 130km/h als sicher einzustufen. Eine ganze Anzahl an Testläufen belegen dies. In DE gilt aber nach wie vor max. 60km/h. Man darf also so gerade eben auf die Autobahn damit. Fast im ganzen europäischen Ausland sind die Grenzen aber höher und wir werden deswegen auch belächelt. Die Versicherer sagen aber ganz klar: Deutsches Gespann (also jetzt auf Motorrad mit Anhänger gemünzt) bedeutet maximal 60km/h, egal wo (es sei denn die dort geltende STVO engt weiter ein).

"LKW darf auf Landstrasse nur 60km/h fahren da Gefahrguttransporter...":
Diese Aussage ist falsch. Das hat was mit dem Gewicht zu tun. Ein Kieslaster ist kein Gefahrguttransporter, darf aber bei 20 to auch nur 60 auf Landstraßen fahren. Gefahrguttransporter sind mit Schildern gekennzeichnet, die findest du aber nicht auf z. B. Kipplastern oder Autotransporter.

"Also ich würde in der Schweiz mit 100ter Aufkleber KEINE 100 km/h auf der Autobahn fahren...":
Ich auch nicht. Es gilt immer das, ich sage mal, kleinere: Sagt die STVO 100, die STVZO aber nur 80, darfst du nur 80 fahren.
Umgekehrt: die STVO in der Schweiz sagt für Anhänger 80kM/h, die Homologierung ist aber für 100km/h - auch hier dann nur 80 zulässig.
Zudem: in der Schweiz dürfen die deine Geschwindigkeit auch schätzen. Wenn die Gendarmerie also meint du warst zu schnell dann ist das auch so. Da wirst du Probleme mit der Argumentierung bekommen.

Wo ich ganz klar zustimme ist:
"Wenn ich Urlaub habe gehe ich es eh eher gemütlich an. ..."
Ich habe nen 100er und bewege mich - laut Tacho - immer im Bereich von 110 - 115 max (bei Überholvorgängen). Technisch (!) ist der auf tatsächlich 130km/h ausgelegt. Im Ausland dagegen verbleibe ich strikt an deren STVO-Vorgaben, ganz einfach deswegen weil es u. U.
die Urlaubskasse dann sehr strapazieren kann. Was die Bußgelder angeht, sind wir ja hierzulande doch noch recht verwöhnt. In F würde ich ebenfalls im Bereicht von +/- 110 fahren einfach um den Versicherungsschutz nicht
zu riskieren. Weil soooviel Zeit gewinnt man dadurch auch nicht unbedingt. Ein Elefantenrennen von 2 LKW und der Schnitt ist hin. Da ist dann weniger (Geschwindigkeit) oftmals mehr.

VG
Stefan
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Fuzzy
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Re: kaufberatung

Beitrag von Fuzzy »

Neandertaler hat geschrieben:
Genau das wird die Argumentation der (Deutschen!) Versicherung sein - dein Fahrzeug ist gemäß deutschem Recht auf 100km/h ausgelegt. Fährst du in F dann 130, ist das zwar gemäß der STVO zulässig, deckt sich aber nicht mit der Homologierung nach deutscher STVZO. Du darfst in F ja auch nicht mit nem Mofa (25km/h hierzulande) 80km/h fahren obwohl es deren STVZO entspräche. Im Zweifelsfall kannst du dich ja mal gerne mit einer Versicherung darüber unterhalten - aber jetzt nicht mit einem Makler, sondern direkt mit der Abteilung der Risikobewertung bzw. deren Rechtsabteilung. Auf das Ende der Diskussion wäre ich sehr gespannt.


Stefan


Da muss ich dir aber widersprechen. Mein Anhänger ist ja nicht auf 100km/h bzw 80 km/h ausgelegt, sondern die StVO schreibt mir vor, dass ich nicht schneller damit in D fahren darf. Die StVO schreibt mir z.B. genauso vor, in der Stadt (normalerweise) nicht schneller als 50km/h zu fahren. Da kommt die StVZO absolut nirgends ins Spiel. Diese ist bei dem von dir genannten Mofa aber maßgeblich da dieses eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25km/h besitzt und diese auch in der ABE so erwähnt ist.
Nimm einen ungebremsten 600Kg Anhänger ohne 100er Zulassung. Die 100er bekommst du ohne technische Änderung eingetragen. Somit ändert sich am Anhänger nichts. Lediglich in der Zulassungsbescheinigung steht dann der Hinweis zur 9.Ausnahmeverordnung der StVO. Würde bei dieser Eintragung jedoch die 100km/h im Feld T eingetragen werden hätte der Anhänger auch eine technisch zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100km/h
Und genau darauf möchte ich hinaus: Es ist beim Anhänger meistens keine zulässige Höchstgeschwindigkeit eingetragen. Diese wird dann nur durch die StVO begrenzt und hat nichts mit der technischen Möglichkeit gemeinsam.

Zur 100er in Deutschland sind ja z.B. Reifen mit Geschwindigkeitsindex L (120km/h) vorgeschrieben. Dies würde technisch die 130km/h in Frankreich z.B. ausschließen. Sind jedoch M-Reifen montiert passt das mit den 130km/h wieder.
Zuletzt geändert von Fuzzy am 23.08.2018 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Ralf
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Re: kaufberatung

Beitrag von Neandertaler »

Wie ich bereits erwähnt habe, diese Diskussion gab es vor einiger Zeit mit Motorradanhängern, da war ich auch z. T. mit involviert. Der Sachverhalt ist absolut identisch. Diskutiere dies bitte mit den Versicherern wie ich oben beschrieben habe. Ich gebe nur die Aussagen von denen seinerzeit wieder, das sind nicht meine Aussagen und auch nicht meine Meinung.

Es steht jedem frei in F mit Anhänger mit 130 zu fahren. Lass dann aber mal was passieren und es stellt sich raus dass du mit mehr als 100 unterwegs warst (und ein guter Unfallsachverständiger kann das rausfinden), wirst DU die A...-Karte ziehen.
Nochmal: das von mir Geschriebene beruht auf Erfahrung der Vergangenheit (Genre: Motorrad mit Anhänger), ich wollte hier lediglich vermeiden dass der gleiche Schmus nochmal aufkommt und die Nerven anderer schonen.
Fordere dein Glück heraus und fahre mit 130 in F und lass das Ding mal böse pendeln (mit anschließendem Crash - was ich natürlich niemandem wirklich wünsche!).
Dann solltest du nur deinen Nickname ändern in "Don Quijote". Der kämpfte auch gegen Windmühlen. Der Ausgang ist bekannt.
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Re: kaufberatung

Beitrag von LiMaMa »

Naja - in Umkehrschluss müssten alle aus den umliegenden europäischen Ländern auf der deutschen Autobahn schnell mal ihren Versicherungsschutz verlieren ...
Liebe Grüße von Nina
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Re: kaufberatung

Beitrag von Fuzzy »

Da Frankreich nicht unbedingt zu meinem Reiseziel gehört werde ich dort vermutlich auch keine 130km/h fahren.

Das Thema wäre ja z.B. auch in Österreich gegeben. Dort sind mit "leichten" Anhängern bzw. allem wofür die Klasse B genügt ja 100km/h erlaubt. Ich habe dagegen an keinem meiner Anhänger eine 100er Zulassung. Somit würde ich mich ja, deiner Folgerung nach, auch dort mit gefahrenen 100km/h ohne Versicherungsschutz bewegen.

Da mich das Thema aber generell interessiert werde ich mal nach etwas verbindlichem suchen. Das der ADAC z.B. darauf hinweist, dass es Probleme mit der Versicherung geben kann zählt aber nicht dazu.
Gruß Ralf
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Re: kaufberatung

Beitrag von Neandertaler »

LiMaMa hat geschrieben:Naja - in Umkehrschluss müssten alle aus den umliegenden europäischen Ländern auf der deutschen Autobahn schnell mal ihren Versicherungsschutz verlieren ...
Gemäß dieser Schlussfolgerung: richtig. Nur kenne ich natürlich nicht die Verträge/Klauseln, würde aber doch mutmaßen (hatte ich ja so beschrieben) dass die Versicherer so handeln würden.
Denn warum sollten sie für den gleichen Tarif ein höheres Risiko abdecken?

@Fuzzy:
"Da mich das Thema aber generell interessiert werde ich mal nach etwas verbindlichem suchen...":

Das ist sicherlich das Beste. Nur wie erwähnt, bitte nicht den hiesigen Makler befragen. Meine Erfahrung (mit diversen): hier eine echte Kompetenz anzutreffen ist echt Lotto-Spielen. Versuche es am besten
über die Risiko-Abteilung oder die Rechtsabteilung. Dort wird nämlich definiert wann der Versicherer für welchen Schaden eintritt und wann nicht. Aber Geduld musst du mitbringen. Da gleichen Versicherer
nämlich Behörden. Jedenfalls viel Erfolg und berichte bitte von den Ergebnissen die du einholen konntest.

VG
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Re: Versicherungsschutz bei höheren zul. Geschwindigkeiten

Beitrag von Fuzzy »

Ich habe mich an den Verband der Versicherer gewandt. Mal sehen ob ich eine Antwort bekomme. Diese werde ich selbstverständlich hier posten.
Selbstverständlich kann jede Versicherung einen Ausschluss in ihre Verträge packen. Dann wäre sie natürlich aus der Zahlungspflicht raus.
Zuletzt geändert von Niels$ am 30.08.2018 07:51, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Überschrift geändert
Gruß Ralf
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Re: kaufberatung

Beitrag von Fuzzy »

So, nun habe ich eine Antwort:

Aus meiner Anfrage:
Mir ging es darum, ob für einen in Deutschland angemeldeten und auch versicherten Anhänger bei z.B. in Frankreich gefahrenen 130km/h auf der Autobahn die eigene (deutsche) Versicherung bei einem Unfall für Schäden aufkommt wenn dies nicht explizit in den jeweiligen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist.Verkehrsrechtlich sind die 130km/h in Frankreich ja zulässig. In diversen Foren kursiert die Meinung, dass dem nicht so sei, da auch im Ausland für in Deutschland zugelassene Anhänger die in Deutschland zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Versicherungen maßgebend seien.
Die Antwort:
Hallo Herr KXXX

die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung würde für den Schaden aufkommen müssen, da es nur wenige Ausschlussgründe im Gesetz gibt und dieser gehört nicht dazu.

Anders sieht es bei der Kaskoversicherung aus: hier könnte der Versicherer die Entschädigung möglicherweise wegen grober Fahrlässigkeit kürzen.

Freundliche Grüße
Somit deckt sich diese Aussage auch mit meiner, dass es für die Versicherer nicht einfach wäre, sich von Zahlungen zu drücken. Die Pauschale Aussage dass Versicherungen nicht zahlen müssen ist demnach als falsch anzusehen.
Zuletzt geändert von Fuzzy am 29.08.2018 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Ralf
Antworten

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